RDW: Die niederländische LKW-Maut unterscheidet sich von anderen europäischen Mautsystemen

26.06.2026

GRONINGEN, Niederlande, 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Niederlande führen ab dem 1. Juli 2026 eine LKW-Maut pro Kilometer ein. Zwar verfügen viele europäische Länder bereits über ähnliche Systeme, aber der niederländische Ansatz unterscheidet sich in mehreren Punkten. Die RDW warnt, dass Spediteure, die nicht ausreichend vorbereitet sind, mit Bußgeldern oder Betriebsstörungen rechnen müssen.

A truck passes a sign indicating the truck toll in the Netherlands.

„Bei unseren Gesprächen mit ausländischen Fahrern haben wir festgestellt, dass sie nicht immer genau wissen, wie die niederländische LKW-Maut funktioniert", sagt Jan Strijk, Leiter der Mauterhebung bei der RDW. „Spediteure gehen oft davon aus, dass das System dasselbe ist wie in anderen europäischen Ländern, aber so ist es nicht. Diese Unterschiede können zu unnötigen Problemen auf der Straße führen. Daher ist es wichtig, vor der Einfahrt in die Niederlande gut vorbereitet zu sein."

Die Bordgerät (OBU) muss immer eingeschaltet sein

In den Niederlanden muss die Bordgerät immer eingeschaltet sein, auch auf Straßen, auf denen keine Maut erhoben wird. Dies unterscheidet sich von Ländern wie Deutschland, Tschechien, Polen, der Slowakei, Ungarn und Bulgarien, wo die OBU nur auf mautpflichtigen Straßen eingeschaltet sein muss. Fahrern wird empfohlen, vor der Abfahrt zu überprüfen, ob ihre OBU ordnungsgemäß funktioniert und die Kontrollleuchte grün leuchtet, da ein ausgeschaltetes oder defektes Gerät zu einem Bußgeld führen kann.

In den Niederlanden gibt es kein Ticketsystem

In den Niederlanden gibt es kein System zur Bezahlung einzelner oder einmaliger Fahrten, wie es beispielsweise in Deutschland der Fall ist. Jeder LKW muss über eine funktionsfähige OBU verfügen, die von einem zugelassenen Dienstleister bereitgestellt wird. Die RDW hat sechs international tätige Anbieter des European Electronic Toll Service (EETS) zugelassen und einen nationalen Anbieter unter Vertrag genommen.

Spediteure sollten sich vor der ersten Einreise in die Niederlande eine OBU besorgen. Ist dies nicht möglich, bietet der nationale Anbieter NedLinq Abholstellen für OBUs an der Grenze an. Eine OBU kann dort abgeholt werden, nachdem ein Vertrag online oder vor Ort abgeschlossen wurde. Die NedLinq-OBUs funktionieren nur in den Niederlanden. Die genauen Standorte finden Sie unter www.nedlinq.nl

Begrenzte Anzahl von Ausnahmen

Die LKW-Maut gilt für alle Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, darunter LKW, Lieferwagen und bestimmte Pick-ups. Im Vergleich zu Ländern wie Deutschland und Belgien gibt es in den Niederlanden nur eine sehr begrenzte Anzahl von Ausnahmen. Nur bestimmte Fahrzeuge sind von der Maut befreit, wie z. B. Einsatzfahrzeuge, Militärfahrzeuge und bestimmte Spezialfahrzeuge.

Transportunternehmen wird daher empfohlen, vorab zu prüfen, ob ein Fahrzeug für eine Sondergenehmigung oder Befreiungin Frage kommt, und gegebenenfalls rechtzeitig einen Antrag zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.vrachtwagenheffing.nl/de/sondergenehmigung-und-befreiung

Emissionsfreie Fahrzeuge: unterliegen dennoch der LKW-Maut

Auch emissionsfreie LKW unterliegen der niederländischen LKW-Maut, wenn sie schwerer als 4.250 kg sind. Zwar sind die Gebühren für diese Fahrzeuge deutlich niedriger als für stärker verschmutzende LKW, doch sind sie nicht vollständig davon befreit, wie dies in anderen Ländern, beispielsweise in Deutschland und Belgien, der Fall ist. In den Niederlanden sind nur emissionsfreie LKW mit einem Gewicht von höchstens 4.250 kg von der Abgabe befreit.

Die Einnahmen fließen zurück in den Verkehrssektor

Ein Großteil der Einnahmen aus der LKW-Maut in den Niederlanden wird über ein System zur Rückführung der Einnahmen wieder in den Straßenverkehrssektor investiert. Beispielsweise durch Fördermittel für emissionsfreie Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Auf diese Weise unterstützt das niederländische System direkt den Übergang zu einem umweltfreundlicheren Straßenverkehr.

Bereiten Sie sich vor der Fahrt vor

Mit der Einführung der LKW-Maut gleicht sich die Niederlande an bestehende europäische Mautsysteme an. Gleichzeitig betont die RDW, dass es unerlässlich ist, die niederländischen Besonderheiten zu kennen, um unerwartete Kosten oder Störungen zu vermeiden.

Weitere Informationen zur niederländischen LKW-Maut finden Sie unter www.trucktoll.nl/de.

RDW Logo

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.