NYSE Content Update: Eli Lilly to Celebrate 150 Years of Scientific Innovation

11.05.2026

NYSE issues a pre-market daily advisory direct from the trading floor.

NEW YORK, May 11, 2026 /PRNewswire/ -- The New York Stock Exchange (NYSE) provides a daily pre-market update directly from the NYSE Trading Floor. Access today's NYSE Pre-market update for market insights before trading begins. 

Ashley Mastronardi delivers the pre-market update on May 11th

  • Equities are lower Monday morning after President Trump called an Iranian counteroffer to end the conflict in the Middle East 'totally unacceptable.'
  • Intercontinental Exchange's (NYSE: ICE) Head of Mortgage and Housing Market Research Andy Walden will break down the May Mortgage Monitor on NYSE Live.
  • Eli Lilly (NYSE: LLY) CFO Lucas Montarce will join NYSE Live to discuss the company's latest milestone and takeaways from its recent earnings.
  • Once Upon a Farm's (NYSE: OFRM) behind-the-scenes footage of its February IPO will air on NYSE Live, providing viewers with new looks from the historic moment.  

Opening Bell

Eli Lilly (NYSE: LLY) celebrates its 150th anniversary of founding

Closing Bell

Darling Ingredients (NYSE: DAR) celebrates its Investor Day and path to long-term growth

For market insights, IPO activity, and today's opening bell, download the NYSE TV App: TV.NYSE.com

Silver Bow Mining at the NYSE on May 8th

 

NYSE Logo

Video - https://mma.prnewswire.com/media/2976781/NYSE_Content_Update_May_11.mp4 

Photo - https://mma.prnewswire.com/media/2976780/NYSE_Silver_Bow_Mining.jpg 

Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2581322/5962978/New_York_Stock_Exchange_Logo.jpg

 

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.