MUNCHEN, 23. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Netlight, eine internationale Digitalberatung, hat die BMW Group bei ausgewählten digitalen Entwicklungsaktivitäten im Rahmen der Neuen Klasse unterstützt. Die Zusammenarbeit erfolgte in enger Abstimmung mit den Teams der BMW Group und fokussierte sich darauf, digitale und technische Expertise innerhalb klar definierter Projektrahmen einzubringen.
„Die Neue Klasse der BMW Group ist mehr als eine neue Generation von Fahrzeugen oder Software. Sie markiert einen Eckpfeiler auf einem konsequenten Weg in eine neue digitale Ära – mit Personalisierung, digitaler Innovation und einem einzigartigen Fahrerlebnis in den Händen der Kundinnen und Kunden. Ich bin überzeugt: Dieser Launch beschleunigt die Transformation und macht die BMW Group zu einem nachhaltigen und schnell agierenden digitalen Vorreiter", sagt Dr. Max-Emanuel Maurer, Principal Consultant bei Netlight.
Netlight brachte technische und methodische Expertise ein, um laufende Entwicklungsaktivitäten zu unterstützen – mit Fokus auf Softwarequalität, Entwicklungseffizienz und Zusammenarbeit in komplexen digitalen Umfeldern.
„Diese Zusammenarbeit zeigt eindrucksvoll, wie digitale Co-Creation echte Innovation in der Automobilindustrie vorantreiben kann. Wir sind stolz darauf, unsere Kunden auf ihrem Transformationsweg zu begleiten und gemeinsam neue Maßstäbe in User Experience und Technologie zu setzen", sagt Katri Junna, Co-CEO von Netlight.
Die Kooperation veranschaulicht, wie externe digitale Expertise komplexe Entwicklungsprojekte in großen Automotive-Umgebungen unterstützen kann.
Über Netlight
Netlight ist ein internationales Beratungsunternehmen für digitale Transformation, das führende Unternehmen dabei unterstützt, in der digitalen Welt erfolgreich zu sein – von der Beratung bis zur Umsetzung. Unser Angebot bündelt die kollektive Intelligenz von 2.000 Beraterinnen und Beratern mit einem umfassenden Spektrum digitaler Leistungen – von Strategie bis Technologie. Wir begleiten Branchen, die vor neuen Herausforderungen und Chancen durch neue Technologien stehen, um besseres Business zu ermöglichen. Netlight wurde mehrfach ausgezeichnet – für profitables Wachstum und Management, als Top-Arbeitgeber sowie für Engagement in Diversity, Equity und Inclusion. Standorte: Stockholm, Göteborg, Oslo, Helsinki, Kopenhagen, München, Hamburg, Berlin, Frankfurt, Zürich, Köln, Amsterdam, London, Madrid, Wien und Toronto. Co-creating the future today, since 1999. www.netlight.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.