MÜNCHEN, 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Smarter E Europe 2026 wurde in München, Deutschland, eröffnet. Zusammen mit Midea Energy präsentierte CLOU am Gemeinschaftsstand seine speziell auf den europäischen Markt zugeschnittenen Kompetenzen im Bereich ganzheitlicher Energiespeicherlösungen – demonstriert wurde dies durch hochmoderne Produkte, eigene Innovationen und integrierte All-in-One-Energieangebote.
Mit Blick auf den Markt für Energiespeicher im Großmaßstab stellte CLOU das Modell Aqua-C3.0 Ultra vor, das eine Kapazität von 5,154 MWh in einem kompakten, etwas mehr als 10 Fuß großen Container bietet und ein Gesamtsystemgewicht von weniger als 39 Tonnen aufweist. Im Vergleich zu Systemen in 20-Fuß-Containern erreicht das Produkt ein optimales Gleichgewicht zwischen Kapazität, Abmessungen und Gewicht, wodurch Logistikkosten, Platzbedarf vor Ort und Installationsaufwand deutlich reduziert werden.
Für C&I-Anwendungen präsentierte CLOU das Modell Aqua-E261, das sich aufgrund seiner hohen Sicherheit, hohen Rendite und einfachen Betriebs- und Wartungseigenschaften für große C&I-Nutzer in Europa eignet. Das Gerät verwendet 314-Ah-Batteriezellen mit einer Kapazität von 261 kWh pro Schrank und erreicht durch eine ausgewogene Kühlung auf Pack- und Zellebene eine Gesamt-Zelltemperaturdifferenz von ≤2,5 °C.
Auf der Messe präsentierte Midea Energy seine integrierte Energielösung für KI-Rechenzentrumszenarien. Als Kernplattform dieser Lösung vereint CLOU die Stärken von Midea in den Bereichen Kühlung, intelligente Fertigung und globale Lieferketten mit seinem eigenen Know-how in den Bereichen Leistungselektronik und Energiespeicherung. Durch die Integration von Energiespeichersystemen, HVDC, SST, BBU und den Maglev-Flüssigkeitskühlaggregaten von Midea bietet die Lösung eine Energiearchitektur aus einer Hand für Supercomputing-Zentren der nächsten Generation.
Da sich Energiespeichersysteme in Richtung von Hochleistungszellen mit 500 Ah und mehr entwickeln, führen selbst winzige Abweichungen in der Konsistenz der Zellen zu größeren tatsächlichen Energieunterschieden. Als Antwort auf dieses Problem veröffentlichte CLOU das Whitepaper zur DC-DC-Energieübertragungstechnologie auf Zellenebene. Diese Technologie etabliert einen bidirektionalen Energieverteilungskanal zwischen den Batteriezellen, der Ströme von bis zu 5 A unterstützt. Dadurch wird eine kontinuierliche Online-Verwaltung der Konsistenz der Batteriezellen erreicht und der wiederkehrende Umsatz über den gesamten Lebenszyklus um etwa 4 % gesteigert.
Diese Messe ist ein wichtiger Bestandteil des offiziellen Auslandsauftritts von Midea Energy. Als zentraler Umsetzer der Auslandsstrategie von Midea Energy hat CLOU groß angelegte Energiespeicherprojekte in mehreren europäischen Ländern umgesetzt, darunter Griechenland, Bulgarien, Rumänien und Nordmazedonien, und verfügt über mehr als 50 C&I-Energiespeicherstandorte in Europa, darunter Großbritannien, Deutschland und die Niederlande. Auch in Zukunft wird CLOU die umfassenden Ressourcen und globalen Lieferkapazitäten der Midea-Gruppe nutzen, um als langfristiger Partner bei der Energiewende in Europa zu fungieren.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.