Mehr Power (nicht) nur für Papa: Jackery reduziert zum Vatertag Powerstations, Solargeneratoren und smarte SolarVault 3-Heimspeicher-Bundles // Teils über 40 % Rabatt

06.05.2026

DÜSSELDORF, Deutschland, 6. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Vom 6. bis 26. Mai bietet Jackery ausgewählte mobile und stationäre Energielösungen zu Aktionspreisen an. Im Fokus stehen attraktive Bundles der neuen SolarVault 3-Serie sowie leistungsstarke Powerstations wie der Explorer 3000 v2 und Explorer 2000 v2, die im Jackery-Onlineshop mit hohen Preisvorteilen erhältlich sind. Die Aktion richtet sich an alle, die ihre Energieversorgung unterwegs oder zu Hause flexibler und unabhängiger gestalten möchten – von Camping- und Outdoor-Aktivitäten bis hin zur intelligenten Stromnutzung im eigenen Haushalt.

SolarVault 3-Serie: Heimspeicherlösung für mehr Eigenverbrauch

Auch die aktuelle Generation der Heimspeicher ist Teil der Rabattaktion: Mit der SolarVault 3-Serie bietet Jackery eine modulare All-in-One-Lösung für unterschiedliche Einsatzszenarien vom steckerfertigen Balkonkraftwerk bis hin zu umfassenderen Photovoltaik-Anwendungen.

Im Zentrum steht ein integriertes Energiemanagementsystem, das Erzeugung, Speicherung und Verbrauch aufeinander abstimmt und so dazu beiträgt, den Eigenverbrauch zu erhöhen und Energiekosten zu senken.

Im Rahmen der Aktion bietet Jackery die SolarVault 3-Serie in vorkonfigurierten Bundles an. Das Balkonkraftwerk-Set aus SolarVault 3 Pro und zwei bifazialen 500-Watt-Solarmodulen ist für 1.199 Euro statt 1.698 Euro erhältlich. Das größere SolarVault 3 Pro Max Bundle mit vier bifazialen 500-Watt-Modulen kostet 1.599 Euro statt 2.098 Euro.

Bis zu 43 % Rabatt auf Powerstations und mobile Solargeneratoren

Für mobile Einsatzszenarien umfasst die Aktion auch leistungsstarke Powerstations, darunter die aktuelle Explorer 3000 v2 und Explorer 2000 v2. Beide Modelle basieren auf langlebigen LiFePO4-Akkus und bieten hohe Leistung bei kompakter, leichter Bauweise. So eignen sie sich bestens für Camping, Roadtrips und Outdoor-Aktivitäten sowie als flexible Stromquelle im Garten oder als temporäre Backup-Lösung im Haushalt.

Der Explorer 3000 v2 verfügt über eine Kapazität von 3.072 Wh und eine Ausgangsleistung von bis zu 3.600 Watt, während der Explorer 2000 v2 mit 2.042 Wh Kapazität und bis zu 2.200 Watt Ausgangsleistung ausgestattet ist. Beide Modelle bieten eine Vielzahl an Anschlussmöglichkeiten für unterschiedliche Anwendungen – von klassischen Haushaltssteckdosen über USB-A- und USB-C-Ports bis hin zu 12-Volt-Anschlüssen für mobile Geräte.

Im Aktionszeitraum ist der Explorer 3000 v2 für 1.699 Euro statt 2.499 Euro erhältlich, im Bundle mit einem 200-Watt-Solarmodul für 1.949 Euro statt 2.949 Euro. Der kleinere Explorer 2000 v2 kostet 899 Euro statt 1.599 Euro; das Bundle mit 200-Watt-Solarmodul liegt bei 1.149 Euro statt 2.049 Euro.

Die Vatertagsaktion läuft vom 6. bis 26. Mai 2026 im Jackery Onlineshop.

Pressekontakt:

PR KONSTANT

Nadine Konstanty

www.konstant.de

Tel.: +49 211 73063360

Mail: nadine@konstant.de

 

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.