LUYUAN eröffnet europäisches F&E- und Innovationszentrum in München und verankert Lokalisierung mit „F&E in China + German Engineering"

07.05.2026

SHANGHAI, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die LUYUAN Group (HK.02451), ein weltweit führendes Unternehmen für elektrische Zweiräder, gab im Rahmen der 2026 LUYUAN Overseas Partners Conference in Shanghai offiziell die Eröffnung ihres europäischen F&E- und Innovationszentrums in München bekannt. Das Zentrum wird von EPP Engineering, einem renommierten deutschen Ingenieurunternehmen für Leichtmobilität, betrieben und arbeitet eng mit lokalen Partnern zusammen, darunter BMW. Der Schritt markiert einen Meilenstein in LUYUANs Strategie „F&E und Lieferkette in China + globales Design + lokaler Betrieb" für den europäischen Markt.

Das Zentrum wird sich auf Produktentwicklung, technische Validierung und Zertifizierung nach EU-Vorschriften konzentrieren. Es bietet lokale Tests und Unterstützung beim Marktzugang für das gesamte E-Mobility-Portfolio von LUYUAN und stellt sicher, dass jedes in Europa eingeführte Modell die lokalen Standards sowie Kundenerwartungen vollständig erfüllt.

„In Europa kaufen Kunden nicht nur ein Produkt – sie kaufen Vertrauen", sagte Matthias Bluemel, Gründer von EPP Engineering. „Kerntechnologien wie die flüssigkeitsgekühlten Motoren von LUYUAN belegen die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit, die europäische Nutzer am meisten schätzen. Unsere Aufgabe ist es, starke Technologie durch konsequente lokale technische Validierung in eine vertrauenswürdige Marke zu verwandeln."

„Diese Zentren sind keine Vertriebsbüros. Wir bauen dort Kompetenzen auf, wo sie entscheidend sind", betonte HU Jihong, Gründer und Geschäftsführer der LUYUAN Group. „Das europäische Zentrum folgt dem Grundsatz ‚Technologie in China validiert, Standards in Deutschland verfeinert'. Für Händler und Nutzer bedeutet das schnellere Reaktionszeiten, geringeres Risiko und einen konstant hochwertigen Service."

Als eines der sechs weltweiten Innovationszentren von LUYUAN dient der Standort München als wichtiger Ankerpunkt beim Wandel der Gruppe vom Produktexport zum Kompetenzexport. Er kombiniert Chinas in großem Maßstab aufgebaute Stärken in F&E sowie Lieferkette mit deutscher Ingenieursdisziplin und lokalen Validierungssystemen, um zuverlässige, maßgeschneiderte Lösungen für umweltfreundliche Mobilität in Europa bereitzustellen.

Informationen zur LUYUAN Group

Die LUYUAN Group ist ein weltweit führender Hersteller elektrischer Zweiräder mit Kernkompetenz bei der Technologie flüssigkeitsgekühlter Motoren und intelligenten Antriebssystemen. Das Markenportfolio des Konzerns umfasst LUYUAN und LYVA. Im Jahr 2026 eröffnete LUYUAN sechs Innovationszentren in Europa, Südostasien, Zentralasien und Afrika und stellte ein globales Partnernetzwerk vor, zu dem auch die BMW Group gehört. Damit beschleunigt das Unternehmen seinen Wandel von „Made in China" zu einer wirklich globalen Ökosystemplattform.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.