HANNOVER, Deutschland, 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Am 10. Juni, dem Eröffnungstag der The Tire Cologne 2026, stellte Linglong Tire weltweit seinen neuen Ultra-Hochleistungsreifen (UHP) vor: den SPORT MASTER 2. Die Veranstaltung zog über 100 internationale Kunden und Medienvertreter an und war damit eines der beachtlichsten Debüts der Messe.

Unter der Leitung des europäischen Technikteams von Linglong wurde der SPORT MASTER 2 umfassend getestet und wird im europäischen Werk von Linglong hergestellt – dem ersten Produktionsstandort eines chinesischen Reifenherstellers in Europa, der bereits von Ford (Q1), Volkswagen, Audi und BMW zertifiziert wurde. Dieser Kreislauf aus „lokaler Forschung und Entwicklung, lokaler Validierung und lokaler Produktion" stellt sicher, dass das Produkt die strengen europäischen Standards in Bezug auf Handhabung, Sicherheit und Nachhaltigkeit erfüllt, und markiert damit Linglongs Wandel von der „Globalisierung" hin zur „Aufwertung im Premiumsegment".
Drei Durchbrüche
Im Vergleich zum Vorgängermodell bietet der SPORT MASTER 2 drei wesentliche Verbesserungen:
Der Reifen verfügt zudem über eine Lasergravur über die gesamte Seitenwand, die für eine samtartige schwarze Oberfläche sorgt, sowie über Motive mit der Zielflagge. Er ist in den Größen 16–22 Zoll für Limousinen, Sportwagen und SUVs/CUVs erhältlich. Die ersten 74 Größen werden im Frühjahr 2027 im europäischen Werk in vom Band laufen.
Weitere Kernprodukte von LingLong, LEAO und CROSSWIND – Pkw-, Nutzfahrzeug- und Spezialreifen – deckten vielfältige Transportanforderungen ab.
Mit dem SPORT MASTER 2 als Flaggschiff dringt Linglong in das Kerngeschäft des globalen UHP-Marktes vor – ein Meilenstein seiner „Drei-Stufen-Strategie" und ein Beweis dafür, dass chinesische Reifenmarken jetzt auch im Premiumsegment Maßstäbe setzen können.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.