Lianyungang startet den Plan „Goldene Keule" zur Förderung der Sportwirtschaft

07.05.2026

LIANYUNGANG, China, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Nachdem ihr Maskottchen „Monkey Baby" (Hou Bao) nach einem spielerischen Missgeschick in der Garderobe unerwartete Aufmerksamkeit im Internet erlangt hat, bemüht sich die chinesische Küstenstadt Lianyungang, die virale Aufmerksamkeit in wirtschaftliche Chancen umzuwandeln. Am 6. Mai stellte die Stadt den „Goldene Keule"-Plan vor - eine kommerzielle Partnerschaftsinitiative im Zusammenhang mit ihrer Rolle als Gastgeber der 21.

In Anlehnung an die Symbolik der legendären Waffe des Affenkönigs, dem goldenen Knüppel - der mit kühnem Ehrgeiz und Größe assoziiert wird - positioniert der Plan Lianyungang als Plattform für gemeinsames wirtschaftliches Wachstum. Ihr Slogan - „Jedes Gramm zählt. Lasst uns gemeinsam gewinnen." - lädt globale Partner zur Teilnahme an dem ein, was die Stadt als symbolische „13.500-Jin-Gelegenheit" bezeichnet und sich dabei auf das mythische Gewicht des Knüppels bezieht.

Der „Goldene Keule"-Plan führt vier Stufen der Partnerschaft mit einem strukturierten Leistungsrahmen ein, der sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen ansprechen soll:

  • Dinghai Shenzhen - Strategischer Partner
  • Bailian Jingu - Mitgestaltender Partner
  • Zhenchang Shenqi - Wachstumspartner
  • Ruyi Xiuzhen - Dream Chaser (Einstiegsklasse, ab 3.000 RMB)

Das Vorteilspaket umfasst das Branding der Stadt, ehrenamtliche Anerkennung, Zugang zu Dienstleistungen, Anreize für Verbraucher und Möglichkeiten zur Einbindung von Unternehmen.

Im Jahr 2026 wird Lianyungang die 21. Jiangsu Provincial Games ausrichten, die zeitgleich mit der Jiangsu Football League („Su Chao") stattfinden, so dass ein doppelter Veranstaltungszyklus entsteht, der die wirtschaftliche Aktivität der Stadt im Zusammenhang mit Veranstaltungen beschleunigen dürfte.

Hu Zhu, ein hochrangiger Beamter der Stadt Lianyungang, erläuterte die Positionierung der Stadt anhand von drei anschaulichen Erzählungen, die jeweils eine andere Dimension ihres wirtschaftlichen und kulturellen Profils beleuchteten. Die Geschichte des „Affenbabys" spiegelt die Offenheit und Widerstandsfähigkeit der Stadt wider; eine Geschichte, die sich um eine Tasse Milchtee dreht, fängt die schnell wachsende Konsumwirtschaft der Stadt ein; und eine Geschichte über handgefertigte Pressnägel veranschaulicht, wie Lianyungang durch Kreativität und Leichtbau mit den globalen Märkten verbunden ist. „Wir laden Sie herzlich ein, unser City Partner zu werden und gemeinsam mit uns die Chancen der Sportwirtschaft für ein gemeinsames, langfristiges Wachstum zu nutzen", sagte Hu.

Auf der Eröffnungsveranstaltung berichteten Zhu Yaohui, Vorsitzender von Jiangsu Tanggou Liangxianghe Liquor Co. und Fang Hao, Gründer der Früchtetee-Marke Zuoxinfang, über ihren unternehmerischen Werdegang und ihre geschäftlichen Ambitionen. Gemeinsam trugen sie symbolische Energie zur Goldenen Keule bei und stärkten die Rolle der Stadt als kollaborative Handelsplattform.

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Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.