CHICAGO, 7. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Die Kibar Americas Group, ein führender Anbieter von flachgewalzten Aluminiumprodukten in Nordamerika und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des in der Türkei ansässigen Unternehmens Assan Alüminyum, hat Derek Keddy zum Präsidenten ihres Geschäftsbereichs „North America Rolling" ernannt. Keddy wird die weitere Wachstumsstrategie des Unternehmens vorantreiben und den Ausbau des Betriebs nach der kürzlich erfolgten Übernahme der Aluminiumfolienproduktionsanlage in Fairmont, West Virginia, durch Kibar Americas unterstützen.

Mit mehr als 25 Jahren Führungserfahrung in den Bereichen Aluminium, Fertigung und Energie kann Keddy auf eine nachweisliche Erfolgsbilanz bei der Steigerung der Unternehmensleistung, der Optimierung der betrieblichen Abläufe und der Förderung des strategischen Wachstums zurückblicken. Im Laufe seiner Karriere war er bei globalen Unternehmen für die Finanzstrategie, den kaufmännischen Betrieb, Initiativen zur Unternehmensumgestaltung, Fusionen und Übernahmen sowie umfangreiche Investitionsprogramme verantwortlich.
Zuletzt hatte Keddy Führungspositionen bei Novelis inne, wo er für die Steigerung der Rentabilität, Wachstumsinitiativen, die operative Leistung sowie bedeutende Investitionsprojekte in ganz Nordamerika verantwortlich war. Zudem hat er eine Schlüsselrolle bei der Integration groß angelegter Übernahmen sowie bei der Leitung komplexer Unternehmen mit einem Jahresumsatz in Milliardenhöhe gespielt.
„Dereks Ernennung spiegelt unser langfristiges Engagement in Nordamerika und unseren Bestreben wider, eine stärkere Aluminiumplattform in der Region aufzubauen", sagte Göksal Güngör, Vorsitzender der Kibar Americas Group. „Wir sind zuversichtlich, dass er dazu beitragen wird, diese nächste Wachstumsphase voranzutreiben."
„Wir freuen uns, Derek in einer so wichtigen Phase unseres Wachstums bei Kibar Americas willkommen zu heißen", sagte Atilla Cetinel, COO der Kibar Americas Group, „Sein fundiertes Branchenwissen, seine Führungserfahrung und seine strategische Weitsicht werden von unschätzbarem Wert sein, wenn wir unsere Präsenz in Nordamerika ausbauen und mit unserem Standort in Fairmont ein neues Kapitel aufschlagen."
Die Übernahme des Werks in Fairmont stellt einen bedeutenden Meilenstein für Kibar Americas dar, da das Unternehmen damit seine Produktionspräsenz ausbaut und seine Position auf dem nordamerikanischen Aluminiummarkt stärkt. Das Werk bereitet sich derzeit auf die Inbetriebnahme vor und verfolgt ehrgeizige Pläne, die Produktion in der zweiten Jahreshälfte hochzufahren, um der wachsenden Kundennachfrage gerecht zu werden.
Keddy, der für seinen kooperativen Führungsstil und seine fundierte betriebswirtschaftliche und operative Expertise bekannt ist, wird eine Schlüsselrolle bei der erfolgreichen Eröffnung des Fairmont-Hotels spielen und gleichzeitig die langfristigen Wachstumsziele von Kibar Americas vorantreiben.
Keddy hat einen Bachelor of Commerce vom University College Dublin in Irland und einen Executive MBA von der Goizueta Business School der Emory University.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.