HONGKONG, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Im Anschluss an die Konferenz „Bloomberg Invest Hong Kong 2026" am 10. Juni hielt Jeff Li, Leiter der Kapitalanlageabteilung (Global Equity) bei E Fund (Hong Kong), eine Grundsatzrede über die neue Ära der chinesischen Kapitalmärkte.
Jeff Li: China ist in eine neue Ära eingetreten
In seiner Ansprache vor internationalen Investoren am 10. Juni skizzierte Jeff Li, Leiter der Kapitalanlageabteilung für globale Aktien bei E Fund (Hongkong), drei grundlegende Veränderungen, die die Anlagewelt neu gestalten:
„Diese Veränderungen sind keine Prognosen – sie sind bereits im Gange", erklärte Li vor den Zuhörern von Bloomberg Invest. „Bei E Fund richten wir unsere globalen Aktienstrategien so aus, dass wir von diesem Wandel profitieren können."

Marktübergreifende Zusammenarbeit mit der HKEX
Als eindrucksvolles Beispiel für die marktübergreifende Zusammenarbeit, die von der Anlageabteilung von E Fund vorangetrieben wird, hat das Unternehmen eine Lizenzvereinbarung mit der Hong Kong Exchanges and Clearing Limited (HKEX) geschlossen, um den ersten ETF aufzulegen, der den HKEX Tech 100 Index nachbildet – den ersten von der HKEX selbst entwickelten Aktienindex für Hongkong.
Der Index umfasst 100 der größten Technologieunternehmen Hongkongs aus sechs Innovationsbereichen:
Insbesondere sind alle im Index enthaltenen Titel zu 100 % für den „Stock Connect" zugelassen, was es Anlegern vom chinesischen Festland ermöglicht, in großem Umfang von den dynamischen Chancen des Hongkonger Technologiesektors zu profitieren.
Märkte verbinden, langfristigen Wert erschließen
„E Fund verbindet globale Perspektiven mit fundierter lokaler Expertise – und schlägt so eine Brücke zwischen den Märkten, um langfristigen Wert zu schaffen", bekräftigte Jeff Li. Als Hauptsponsor der Bloomberg Invest Hong Kong 2026 stand E Fund in direktem Austausch mit internationalen Investoren, um gemeinsam den Weg durch diese Zeit des Wandels zu finden.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.