SOPRONKÖVESD, Ungarn, 11. März 2026 /PRNewswire/ -- JDEnergy hat den erfolgreichen Netzanschluss des MVM 11 MW/22 MWh Energiespeicherprojekts in Ungarn unterstützt. Das System hat alle erforderlichen Leistungstests auf Anhieb bestanden. Der ungarische Energieminister Csaba Lantos nahm an der Einweihungsfeier teil und lobte das Projekt als eine wichtige Errungenschaft der chinesisch-ungarischen Zusammenarbeit im Energiebereich.
Die zentrale Lage Ungarns in Europa und die wachsende Kapazität an erneuerbaren Energien erhöhen den Bedarf an flexiblen Energiespeichern. Mit der zunehmenden Verbreitung von Wind- und Solarenergie wird die Energiespeicherung immer wichtiger, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu verbessern und die Netzflexibilität zu unterstützen. Das Projekt musste strenge Sicherheits-, Stabilitäts- und Systemkompatibilitätsstandards erfüllen, die den ungarischen Netzanforderungen und den Betriebsbedingungen des europäischen Marktes entsprechen.
JDEnergy wandte während des gesamten Projekts strenge Lieferstandards an, die Installation, Inbetriebnahme, Netzanschluss und Tests umfassten. Der erste eBlock-418A-Energiespeicherschrank wurde am 16.th Januar installiert, und alle 53 Einheiten wurden am 1.st April erfolgreich in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahme vor Ort wurde in nur zwei Tagen abgeschlossen. Während der Netzanschlusstests verzeichnete das System keine größeren Ausfälle, keine längeren Ausfallzeiten und erfüllte alle wichtigen Parameter, bestand alle erforderlichen Tests im ersten Anlauf und erhielt die Vor-Ort-Zertifizierung des TÜV Rheinland. Außerdem hat sie am 23.rd April den Akkreditierungstest für die automatische Frequenzwiederherstellungsreserve (aFRR) von MAVIR erfolgreich abgeschlossen.
Das Projekt soll einen lokalen Windpark unterstützen, die Nutzung der Windenergie verbessern und einen Beitrag zur Energiewende in Ungarn leisten. Es ist auch ein wichtiger Schritt in JDEnergys internationalem Einsatz von selbst entwickelten Energiespeicherlösungen, der die Fähigkeit des Unternehmens demonstriert, Energiespeicherprojekte in Überseemärkten unter anspruchsvollen technischen und betrieblichen Anforderungen zu realisieren.
JDEnergy wird auch in Zukunft zuverlässige und intelligente Energiespeicherlösungen anbieten, um stabile, kohlenstoffarme Energiesysteme auf den globalen Märkten zu unterstützen.
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Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.