HONGKONG, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Laut der von der Verkehrsbehörde Hongkongs veröffentlichten Statistik zu den Erstzulassungen privater Pkw im April 2026 erzielte GAC im April in der Sonderverwaltungsregion Hongkong einen Gesamtabsatz von 1646 Einheiten und belegte damit den ersten Platz auf dem lokalen Markt für private Pkw. Davon entfielen 1596 Einheiten auf batterieelektrische Fahrzeuge, während Plug-in-Hybridfahrzeuge 50 Einheiten ausmachten. Der kumulierte Absatzmarktanteil von GAC erreichte in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 12 %.
Seit Beginn dieses Jahres verzeichnet GAC in der Sonderverwaltungsregion Hongkong eine starke Wachstumsdynamik. Von Januar bis Februar lagen die EV-Verkäufe des Unternehmens unter den chinesischen Marken auf den ersten beiden Plätzen und insgesamt unter den ersten drei. Im März näherte sich das monatliche Großhandelsvolumen 2000 Einheiten und markierte damit einen historischen Durchbruch. Aufbauend auf diesem Erfolg stieg GAC im April an die Spitze des Verkaufsrankings auf. Diese konkreten Ergebnisse belegen die beeindruckende Wettbewerbsfähigkeit von GACs „chinesischer intelligenter Fertigung" sowie den hervorragenden Ruf des Unternehmens bei Verbrauchern auf dem Markt in Hongkong.
Seit dem Start seines „Hong Kong ACTION"-Plans im Jahr 2025 hat GAC den Markt in Hongkong als zentralen Knotenpunkt für Märkte mit Rechtslenkung und als Vorzeigeplattform im Ausland positioniert. Das Unternehmen hat systematisch ein integriertes Kompetenzsystem mit den vier Säulen Produkte, Versorgung, Serviceleistungen und Marke aufgebaut.
Die Führungsposition von GAC in Hongkong ist kein Einzelfall, sondern ein Spiegelbild der beschleunigten globalen Geschäftsentwicklung des Unternehmens. In den ersten vier Monaten des Jahres 2026 erreichten die Exporte von GAC nach Übersee insgesamt 70 474 Einheiten und stiegen damit im Vergleich zum Vorjahr um 133,9 % an. Damit führt GAC das Branchenwachstum an und beschleunigt seine Internationalisierung.
Im vergangenen Jahr hat GAC eine starke Führungsposition auf mehreren Schlüsselmärkten aufgebaut: größter Anteil im Segment der Elektro-Taxis in Thailand, chinesische Marke Nr. 1 in Saudi-Arabien, Segmentführer mit dem M8 in den VAE … In den übrigen Schlüsselmärkten ist GAC ebenfalls ganz vorn vertreten.
Vom Spitzenplatz beim Absatz auf dem Markt in Hongkong bis zum Erfolg auf globalen Märkten entwickelt sich GAC im Ausland vom „Verkauf von Autos" zum „Wurzelschlagen" und integriert seine Produkte tief in lokale Lebensstile und Kulturen. GAC wird auch künftig in breiteren Märkten weltweit ein neues Kapitel der globalen Expansion auf hohem Niveau für die „chinesische intelligente Fertigung" schreiben.
Weitere Informationen zu GAC finden Sie auf: https://www.gacgroup.com/en oder folgen Sie uns in den sozialen Medien.

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Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.