LIMASSOL, Zypern, 18. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Der weltweit tätige Multi-Asset-, Forex- und CFD-Broker FP Markets wurde bei den Global UF Awards 2026 mit dem renommierten Preis Most Trusted Broker ausgezeichnet und festigt damit seinen Ruf als transparenter, kundenorientierter Broker, der Händler auf der ganzen Welt betreut.

Die Global UF Awards finden am 17. Juni 2026 im City of Dreams Mediterranean Resort in Limassol, Zypern, statt und sind ein mit Spannung erwarteter Bestandteil der iFX EXPO International 2026, die führende Marken und Branchenexperten aus den Bereichen Fintech und Online-Handel zusammenbringt. Sie gelten weithin als eine der renommiertesten Auszeichnungen der Branche und würdigen herausragende Leistungen in den Bereichen Innovation, Performance und Kundenservice.
Die Auszeichnung als Most Trusted Broker unterstreicht das kontinuierliche Engagement von FP Markets für die Aufrechterhaltung hoher Standards in Bezug auf Zuverlässigkeit, Transparenz und Kundenbetreuung in allen seinen weltweiten Geschäftsbereichen und stärkt die Erfolgsbilanz des Brokers, der im Laufe der Jahre bereits mehr als 80 Branchenauszeichnungen erhalten hat.
John Lewis, Chief Marketing Officer bei FP Markets, kommentierte diese Auszeichnung wie folgt: „Die Auszeichnung als ‚Most Trusted Broker' bei den Global UF Awards ist ein bedeutender Meilenstein für FP Markets. Vertrauen steht im Mittelpunkt unseres Handelns – von der Technologie und den Handelsbedingungen, die wir bereitstellen, bis hin zur Unterstützung und Weiterbildung, die wir unseren Kunden bieten. Diese Anerkennung spiegelt das Engagement unseres globalen Teams wider und motiviert uns, Tradern weltweit auch weiterhin ein außergewöhnliches Handelserlebnis zu bieten."
Das in Limassol ansässige Unternehmen FP Markets baut seine globale Präsenz weiter aus, investiert in innovative Technologien und passt sein Produktangebot zunehmend an die sich wandelnden Bedürfnisse der Trader an. Während das Unternehmen neue Wachstumschancen verfolgt, konzentriert es sich weiterhin darauf, die hohen Standards in Bezug auf Transparenz, Zuverlässigkeit und Kundenbetreuung aufrechtzuerhalten, die ihm das Vertrauen seiner Kunden weltweit eingebracht haben – gestützt auf eine mehr als 20-jährige Marktpräsenz.
Informationen zu FP Markets:
FP Markets ist ein global tätiger, mehrfach regulierter und preisgekrönter Broker, der 2005 in Sydney, Australien, gegründet wurde und seinen Hauptsitz in Limassol, Zypern, hat. Der Broker bietet über 10.000 CFD-Instrumente in sieben Anlageklassen an, die auf branchenführenden Plattformen wie MetaTrader 4/5, TradingView und cTrader verfügbar sind.
FP Markets unterliegt der Aufsicht der Australian Securities and Investments Commission (ASIC), der Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC), der Financial Services Authority (FSA) auf den Seychellen, der Financial Sector Conduct Authority (FSCA) in Südafrika und der Capital Markets Authority (CMA) in Kenia.
Weitere Informationen finden Sie unter www.fpmarkets.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.