Fireaway erhält nach der Bewertung gemäß MSC.1/Circ.1270 die Typgenehmigung sowie die EU-/UK-Zertifizierung für Schiffsausrüstung für seine Stat-X®-Aerosol-Feuerlöschsysteme

09.06.2026

Drei von Bureau Veritas ausgestellte Zertifikate ermöglichen den Einsatz in SOLAS-regulierten maritimen Umgebungen auf Schiffen weltweit sowie auf Schiffen unter EU- und britischer Flagge.

MINNETONKA, Minn., 9. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Fireaway Inc. gab heute bekannt, dass seine Stat-X®-Aerosol-Feuerlöschsysteme mit verdichtetem Aerosol nach einer Prüfung gemäß MSC.1/Circ.1270 die Typgenehmigung von Bureau Veritas erhalten haben. Drei Zertifikate für den Weltmarkt, die Europäische Union und das Vereinigte Königreich.

Die Typgenehmigungsbescheinigung von Bureau Veritas (23277/D1 BV) bestätigt, dass Stat-X-Systeme die Anforderungen von SOLAS 74 (in der geänderten Fassung), des FSS-Codes, der HSC-Codes von 1994 und 2000 sowie der IMO MSC.1/Circ.1270 erfüllen, und ist bis zum 22. Oktober 2030 gültig. Ein EG-Baumusterprüfzeugnis (81823/A0 MED) wurde gemäß der EU-Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung ausgestellt, das den „Wheelmark"-Weg für Schiffe unter EU-Flagge unterstützt und bis zum 8. April 2031 gültig ist. Eine britische Baumusterprüfbescheinigung (81824/A0 UK) wurde von Bureau Veritas gemäß den Merchant Shipping (Marine Equipment) Regulations 2025 ausgestellt, von der Maritime & Coastguard Agency genehmigt und ist ebenfalls bis zum 8. April 2031 gültig.

„Diese Zulassung bestätigt, dass Stat-X-Systeme die festgelegten Bewertungskriterien für den Einsatz in Schiffsanwendungen erfüllen, die den SOLAS-Anforderungen unterliegen", sagte Lance Harry, P.E., Präsident und CEO von Fireaway Inc. „Sie spiegelt auch den strukturierten Prozess wider, durch den Leistungsvalidierung, technische Bewertung und Zertifizierung in der Praxis zusammenkommen."

Die Zulassung umfasst 15 Generatormodelle der E-Serie (elektrische Aktivierung) und der T-Serie (thermische Aktivierung), die für geschlossene Maschinenräume auf Schiffen bewertet wurden. Die Typgenehmigung bestätigt, dass die Konstruktion des Stat-X-Systems die geltenden Bewertungsanforderungen erfüllt. Schiffsspezifische Installationen unterliegen weiterhin der Prüfung und Genehmigung durch Klassifikationsgesellschaften und Flaggenverwaltungen gemäß projektspezifischen Bedingungen.

Stat-X-Aerosolsysteme mit kondensiertem Aerosol sind für den Einsatz in geschlossenen und besonders gefährlichen Umgebungen konzipiert, in denen kompakte, elektrisch nicht leitende Löschlösungen erforderlich sind. Die Systeme können in einer Vielzahl von Schiffsräumen eingesetzt werden, darunter Maschinenräume, Schaltschränke und Gehäuse für Hilfsausrüstung. Mit den nun vorliegenden Marktzulassungen für die EU und das Vereinigte Königreich sowie der globalen BV-Typgenehmigung ist Stat-X für einen breiteren Einsatz in SOLAS-geregelten Projekten weltweit positioniert.

Informationen zu Fireaway Inc.

Fireaway Inc. stellt Stat-X-Aerosol-Brandbekämpfungssysteme her, die weltweit für ihre umweltfreundliche und hochwirksame Aerosol-Brandschutztechnologie anerkannt sind. Die UltraSense-Erkennungslösungen des Unternehmens verbessern die Systemintelligenz und ermöglichen so eine frühzeitigere Gefahrenerkennung, schnellere Reaktionszeiten und einen proaktiveren Schutz in risikoreichen Umgebungen weltweit.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ultrasense.net oder www.statx.com.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.