Regulatorischer Meilenstein ebnet den Weg zur Kommerzialisierung und markiert den ersten Schritt in Richtung kontinuierliches Multi-Marker-Monitoring
BASEL, Schweiz, 17. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die FiberSense AG („FiberSense") gibt bekannt, dass das FiberSense Continuous Glucose Monitoring (CGM) System die CE-Kennzeichnung gemäß Verordnung (EU) 2017/745 als Medizinprodukt der Klasse IIb erhalten hat.

Das FiberSense CGM-System ist für die kontinuierliche Überwachung von Blutzuckerwerten und Glukosetrends bei Erwachsenen mit Diabetes vorgesehen. Auf Basis der optischen Sensortechnologie von FiberSense misst es die Glukosekonzentration in der Gewebeflüssigkeit unter der Haut.
Für Menschen mit Diabetes kann kontinuierliches Glukosemonitoring dabei helfen, Veränderungen des Blutzuckers im Alltag besser nachzuvollziehen. Das FiberSense CGM-System wurde daher als praktische und wartungsarme Lösung für den täglichen Gebrauch entwickelt: Der optische Sensor und das Overtape zur Befestigung können bis zu 28 Tage getragen werden, bevor sie ersetzt werden müssen. Der Detektor kann aufgeladen und wiederholt genutzt werden.
„Diese Zertifizierung ist ein entscheidender Meilenstein für FiberSense", sagt Michael Tillmann, Chairman & CEO der FiberSense AG. „Nach Jahren intensiver Entwicklung richten wir unseren Fokus nun auf den Aufbau der Produktion und die Vorbereitung der Kommerzialisierung. Erste Bestellungen liegen bereits vor, und die ersten Auslieferungen sind für Ende 2026 geplant."
Mit der CE-Kennzeichnung tritt FiberSense in die nächste Entwicklungsphase ein. Das CGM-System ist die erste regulierte Anwendung der optischen Sensoriktechnologie des Unternehmens und soll zugleich als Grundlage für eine breiter angelegte Plattformstrategie („CxM") dienen.
Ziel ist es, künftig über Glukose hinaus weitere metabolische und lifestylebezogene Gesundheitsparameter wie Ketone, Laktat und Kortisol kontinuierlich messbar zu machen – vorbehaltlich der erforderlichen technischen, klinischen und regulatorischen Validierung.
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Über FiberSense
Die FiberSense AG mit Sitz in Basel, Schweiz, ist ein Unternehmen für optische Biomarker-Sensorik mit Fokus auf Gesundheit und Medizintechnik. Aufbauend auf der Erfahrung von EyeSense, einem Spin-off von CIBA Vision, ehemals Teil der Novartis-Gruppe, verbindet FiberSense optische Sensorik-Expertise mit dem Anspruch, innovative Monitoring-Lösungen für den aktiven Alltag entwickeln.
Regulatorischer Hinweis und zukunftsgerichtete Aussagen
Das FiberSense CGM System ist ein CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt der Klasse IIb gemäß Verordnung (EU) 2017/745 und für die kontinuierliche Glukosemessung bei Erwachsenen mit Diabetes gemäß Gebrauchsanweisung bestimmt. Produktverfügbarkeit, erste Lieferungen und künftige Anwendungen über Glukose hinaus unterliegen den jeweils geltenden regulatorischen, qualitätsbezogenen, herstellungsbezogenen, kommerziellen und marktspezifischen Anforderungen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.