FLORENZ, Italien, 16. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Zwei neue herausragende Persönlichkeiten halten Einzug beim „Fair Play Menarini International Award". Die paralympische Fechtikone Bebe Vio und der renommierte Sportkommentator Fabio Caressa gehören zu den Protagonisten der 30. Ausgabe des Preises, die am 2. Juli im Teatro del Maggio Musicale Fiorentino in Florenz stattfindet.
Ihre Namen bereichern die ohnehin schon außergewöhnliche Liste der Preisträger, zu der auch Armand Duplantis, Gianfranco Zola, Gregorio Paltrinieri, Achille Polonara, Antonella Palmisano, Chiara Mazzel, Daniele Garozzo, Simone Anzani sowie dem Trio Davide Ghiotto, Andrea Giovannini und Michele Malfatti.
Als internationales Symbol für Mut, Belastbarkeit und sportliche Spitzenleistungen ist Bebe Vio eine der gefeiertsten Paralympics-Athletinnen ihrer Generation. Als Paralympics-Siegerin und mehrfache Welt- und Europameisterin im Florettfechten hat sie nun eine neue Herausforderung in der Para-Leichtathletik in Angriff genommen. Neben ihrer sportlichen Karriere engagiert sie sich für die art4sport-Stiftung, die Prothesen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen finanziert, erforscht und entwickelt und so den Zugang zum paralympischen Sport fördert.
Fabio Caressa, einer der bekanntesten Sportmoderatoren Italiens, wird mit dem Franco-Lauro-Sonderpreis „Narrating Emotions" ausgezeichnet. Mit seinem unverwechselbaren Stil, seiner Leidenschaft und seinem Talent als Geschichtenerzähler hat er einige der unvergesslichsten Momente der italienischen Sportgeschichte begleitet und den Wettkampf in ein gemeinsames Erlebnis verwandelt.
Die Ankündigung erfolgte in Florenz im Rahmen der Pressekonferenz zur Vorstellung der Preisverleihung 2026. Im Rahmen der Veranstaltung wurde zudem die nächste Generation sportlicher Talente mit dem „Fair Play Menarini Special Fiamme Gialle ‚Study and Sport' Award" gewürdigt, der von der Fair Play Menarini Foundation in Zusammenarbeit mit dem CONI Toskana und der Sportabteilung der Guardia di Finanza ins Leben gerufen wurde. Die diesjährige Auszeichnung ging an Azzurra Severini, einen aufstrebenden Star im Beach-Sprint-Rudern und eine hervorragende Schülerin, sowie an die Finalisten Tancredi Mancuso und Letizia Gioffredi.
„Bebe Vio und Fabio Caressa in der Fair Play Menarini-Familie willkommen zu heißen, erfüllt uns mit großem Stolz", sagten Luca Lastrucci, Valeria Speroni Cardi und Filippo Paganelli, die Vorstandsmitglieder der Fair Play Menarini Foundation – „Sie verkörpern zwei wesentliche Dimensionen des Sports: die Fähigkeit, durch außergewöhnliche Leistungen zu inspirieren, und die Fähigkeit, durch das Erzählen von Geschichten Emotionen zu vermitteln. Gleichzeitig unterstreicht der Sonderpreis „Study and Sport" der Fiamme Gialle, wie wichtig es ist, sportliche Spitzenleistungen mit der Bildung in Einklang zu bringen, und ermutigt junge Menschen, ihre Ziele sowohl im Wettkampf als auch im akademischen Bereich zu verfolgen."
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.