CHENGDU, China, 22. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Eforthink hat seine UWB Indoor Navigation and Spatial Services Solution vorgestellt, die eine zentimetergenaue Positionsbestimmung und Navigation in Innenräumen für UWB-fähige Smartphones in großen Einrichtungen wie Einkaufszentren, Flughäfen, Krankenhäusern, Messezentren, Museen und Stadien ermöglicht. Die Lösung verwandelt Smartphones in Ortungsgeräte. Dadurch entfallen spezielle benutzerseitige Tags oder Handgeräte, während gleichzeitig eine hochpräzise Navigation und betriebliche Einblicke gewährleistet werden.
Das System basiert auf einer UWB-DL-TDoA-Architektur (Downlink Time Difference of Arrival) für den Downlink und integriert UWB-Anker, räumliche Karten sowie fortschrittliche Navigationsalgorithmen, um Echtzeit-Innenraumortung, Ankunftserkennung, Routenplanung über mehrere Etagen hinweg sowie räumliche Analysen für den Betrieb von Veranstaltungsorten bereitzustellen. Eforthink gehört zu den ersten Unternehmen, die eine durchgängige Indoor-Ortung sowohl im iOS- als auch im Android-Ökosystem validiert haben, und treibt damit die weltweite Einführung von Indoor-Ortungsdiensten für UWB-fähige Smartphones voran.
Diese Ankündigung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Branche auf eine größere Interoperabilität und einen breiteren Einsatz von UWB-fähigen Smartphone-Diensten zusteuert. Dank der Downlink-Architektur empfangen Smartphones Anker-Signale und berechnen ihre Positionen lokal, was eine hohe Skalierbarkeit in stark frequentierten Bereichen ermöglicht und gleichzeitig den Datenschutz sowie die Datensicherheit der Nutzer gewährleistet.
Über die grundlegende Navigation hinaus bietet die Lösung Betreibern von Veranstaltungsorten Funktionen im Bereich der räumlichen Analyse, darunter die Analyse von Besucherströmen, die Kalibrierung von POIs, Statistiken zur Verweildauer sowie Notfallführung. Zu den wichtigsten Anwendungsbereichen zählen die Wegführung vom Eingang zum Parkplatz und vom Parkplatz zum Geschäft in Einkaufszentren sowie die nahtlose Wegfindung in Verkehrsknotenpunkten, Krankenhäusern, Museen, Messezentren und großen öffentlichen Einrichtungen. Dadurch können die Betreiber das Besuchererlebnis verbessern, Überlastungen verringern und den Betrieb optimieren.
Eforthink stellt seine Funktionen dem Ökosystem zudem über SDKs und APIs zur Verfügung und unterstützt so die Integration mit Kartenplattformen, Veranstaltungsort-Managementsystemen, Ticket- und Parksystemen, Smartphone-Ökosystemen sowie Plattformen für standortbezogene Dienste. Das Unternehmen sucht aktiv nach globalen Partnern, um gemeinsam praktische Anwendungen zu entwickeln, die Anwendungsfälle für räumliche Dienste zu erweitern und die Einführung der nächsten Generation der Indoor-Navigation auf Basis von UWB-fähigen Smartphones voranzutreiben.
Mit dieser Markteinführung möchte Eforthink Veranstaltungsorte und Partner mit intelligenten Tools zur Innenraumnavigation ausstatten, um große Innenräume vollständig navigierbar, messbar und betriebsintelligent zu machen.
Kontaktmöglichkeiten:
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.