DREAME stellt auf einer globalen Veranstaltung zur Einführung neuer Produkte im Silicon Valley eine vollständige Palette von Pflegeprodukten für Männer vor

06.05.2026

SILICON VALLEY, Kalifornien, 6.Mai 2026 /PRNewswire/ -- Dreame Technology, ein globales High-End-Technologieunternehmen, veranstaltete vom 27. bis 30. April im Silicon Valley seine globale Veranstaltung zur Einführung neuer Produkte unter dem Motto "DREAME NEXT", bei der das Flaggschiff, der S9 Pro Smart CleanCare Shaver, zusammen mit der gesamten Palette an Herrenpflegeprodukten, darunter der T3, SwiftBlade und X5, offiziell vorgestellt wurde.

Darüber hinaus geht Dreame eine Partnerschaft mit lokalen gemeinnützigen Organisationen im Silicon Valley ein, um Haartrockner und Rasierer an Bedürftige zu spenden und so das Engagement der Marke für soziale Verantwortung zu unterstreichen.

Dreame donated personal care products including T3 shavers to the Welcome Home Project

Der Dreame S9 Pro schlägt ein neues Kapitel in der intelligenten Körperpflege auf und bietet das ultimative "Precision Shave, Intelligent Clean"-Erlebnis. Der bürstenlose Hochgeschwindigkeitsmotor und die Keramikklingen im Inneren des Rotors sorgen für ein starkes, stabiles Drehmoment, das dicke Stoppeln in einem einzigen Durchgang durchschneidet: ohne zu stören und mit bemerkenswert geringem Rauschen. Ein intelligenter bionischer Arm passt sich den Gesichtskonturen an, während der Echtzeit-Drucksensor die Intensität der Rasur mit sofortigen Licht- und Vibrationswarnungen überwacht und dem Benutzer hilft, die Rasierkanten zu kontrollieren und eine sichere, präzise und auf die individuellen Gewohnheiten abgestimmte Rasur zu gewährleisten.

Der um 360° omnidirektional verstellbare Klingenkopf passt sich selbst den komplexesten Gesichtskonturen an und kann für eine präzise Kantenbearbeitung arretiert werden, so dass der Benutzer das Rasiergefühl je nach Hauttyp und Gewohnheiten individuell anpassen kann. Abgerundet wird das mühelose Erlebnis durch eine separate Reinigungsstation, die das Gerät automatisch pflegt, Bakterien beseitigt und jedes Mal eine perfekte Rasur und Pflege gewährleistet.

"Dreame begann mit Hochgeschwindigkeitsmotoren, aber die Präzisionssteuerung bringt uns weiter. Pflege ist keine Einheitsgröße; wir entwickeln Lösungen, die sich an die Gewohnheiten, den Stil und die Bedürfnisse jedes Einzelnen anpassen. Deshalb bauen wir Lösungen, die sich anpassen und auf Komfort, Präzision, Geräuscharmut und einfache Steuerung ausgelegt sind", so Sam Yin, Produktleiter bei Dreame Personal Care.

Live scene from Dreame Men’s Grooming product launch event in Silicon Valley

Dreame S9 Pro hat bereits drei renommierte internationale Auszeichnungen erhalten: Platin beim MUSE Design Award, der weithin als die höchste Auszeichnung in der Designwelt gilt; Gold bei den French Design Awards, die Produktinnovation und Benutzerfreundlichkeit würdigen, und Silber beim SHOP! Internationaler Designpreis, der die Präsentation im Einzelhandel und die Attraktivität der Produkte würdigt. Diese Auszeichnungen sind eine umfassende Bestätigung für die herausragenden Leistungen des S9 Pro in den Bereichen Design, Innovation und Marktreife.

Neben dem S9 Pro stellte Dreame auch mehrere neue Pflegeprodukte vor, darunter den T3, den SwiftBlade und den X5, die auf die Bedürfnisse von Nutzern mit unterschiedlichen Rasiergewohnheiten und Hauttypen abgestimmt sind und das Produktportfolio im Bereich der Männerpflege weiter stärken.

Bei der Markteinführung gab es eine Barber Show, bei der Influencer live mit Dreame-Produkten Bärte gestylt haben. Dreame veranstaltete auch Foren mit Rednern wie Google X-Mitbegründer Sebastian Thrun, Perry James von NielsenIQ, NBA-Star Dwyane Wade und Apple-Mitbegründer Steve Wozniak, die über KI-gesteuerte Produktivität, die Zukunft der Technologie und den Wandel der intelligenten Industrie diskutierten. Steve Wozniak kam persönlich an den Stand, wo er die Herrenpflegeprodukte der Marke kennenlernte und lobte.

Die KI dringt immer schneller aus der digitalen Wolke in den Alltag der Menschen ein. Das Debüt des Dreame-Rasierers bringt nicht nur ein Produkt, sondern eine völlig neue Lifestyle-Philosophie mit sich, die davon ausgeht, dass der ultimative Wert von KI nie in der Anhäufung von Technologie lag, sondern in der tiefgreifenden Integration in das tägliche Leben, um die Lebensqualität für alle zu verbessern.

Mit Blick auf die Zukunft wird Dreame weiterhin die konkrete Anwendung von Spitzentechnologie im Alltag vorantreiben, den Komfort, die Präzision und die Intelligenz der Rasur durch Innovation neu definieren und danach streben, Männern auf der ganzen Welt eine effizientere, intelligentere und zuverlässigere Rasiertechnologie zur Verfügung zu stellen.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.