Club-Angebote für Reisebegeisterte in Deutschland

11.06.2026

BERLIN, 11. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Travelzoo® (NASDAQ: TZOO), der Club für Reisebegeisterte, veröffentlicht vier von vielen neuen Club-Angeboten für Club-Mitglieder in Deutschland.

Travelzoo logo

Sorgfältig geprüft und verhandelt für uns Reisebegeisterte:

  • AB 1399 €—7 TAGE KROATIEN FÜR 6 PERSONEN Ferienanlage mit 15 Villen in Istrien. Jedes Haus hat mindestens 3 Schlafzimmer und einen Pool. Strände und Küstenstädte in der Umgebung. Wir sparen 62 Prozent gegenüber der Hotelwebsite.
  • AB 549 € P.P.—ISTANBUL MIT FLUG & PRIVATEM FAHRER

    3 Nächte in einem Luxushotel im Zentrum. Inklusive Frühstück und Transfers vom/zum Flughafen. Eine Bootsfahrt auf dem Bosporus ist ebenfalls enthalten.
  • 159 € P.P.—SAUERLAND: FERIENWOHNUNG FÜR 4 PERSONEN Direkt am Rothaarsteig, Bikepark und See wenige Autominuten entfernt. 2 Schlafzimmer, eine ausgestattete Küche. Unsere Ersparnis: 61 Prozent im Vergleich zu den Marktpreisen.
  • 209 € P.P.—4 TAGE AN DER MECKLENBURGISCHEN SEENPLATTE Resort an der Müritz mit Apartments im Villenstil. Schlafzimmer mit offenem Wohnbereich und Balkon. Das Frühstück sowie der Zutritt zum Spa sind inklusive.

Die Angebote sind nur in begrenzter Zahl verfügbar.

Sind Sie ein Reisebegeisterter? Werden Sie Club-Mitglied: https://travelzoo.com

Wer sind wir?

Wir, Travelzoo®, sind der Club für Reisebegeisterte. Wir erreichen 30 Millionen Reisende. Club Mitglieder erhalten Club-Angebote, die von unseren Deal-Experten weltweit verhandelt und sorgfältig geprüft werden. In Zusammenarbeit mit tausenden Reiseanbietern – mit denen wir langjährige Partnerschaften pflegen – erhalten wir Zugang zu unwiderstehlichen Angeboten.

Travelzoo

Unter den Linden 40

10117 Berlin

Pressekontakt:

Natalia Cwierz

+49 30 311 975 20

ncwierz@travelzoo.com

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.