Club-Angebote für Reisebegeisterte in Deutschland

09.05.2026

BERLIN, 9. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Travelzoo® (NASDAQ: TZOO), der Club für Reisebegeisterte, veröffentlicht vier von vielen neuen Club-Angeboten für Club-Mitglieder in Deutschland.

Travelzoo logo

Sorgfältig geprüft und verhandelt für uns Reisebegeisterte:

JEDES DER FOLGENDEN ANGEBOTE ENTHÄLT EINEN 40-€-TANKGUTSCHEIN VON ARAL.

  • 249 € P.P.—3 TAGE IM GRANDHOTEL AN DER OSTSEE, −55%

    Traditionsreiches Luxushotel in Heiligendamm, dem ersten deutschen Seebad an der Ostsee. Austragungsort eines G8-Gipfels. Club-Mitglieder erhalten ein Upgrade in ein Meerblickzimmer oder in eine Junior-Suite. Gilt auch zur Hochsaison im Sommer.



  • 50 € P.P.—DORINT-HOTEL IM TAUNUS

    Sehr gut für Wanderungen im Taunus und Ausflüge ins 35 Minuten entfernte Frankfurt am Main. Denkmalgeschützter Hotelpark mit über 1000 Bäumen. Frühstück und Parkplatz sind inklusive. Wir sparen 77 Prozent.



  • AB 229 € P.P.—4 TAGE AM GARDASEE   

    4-Sterne-Hotel in restaurierter Villa aus dem 18. Jahrhundert. Ruhige Lage mit Blick auf die Weinberge und den See. Inklusive: ein italienischer Aperitivo mit Getränken und Snacks, eine Weinprobe und Halbpension.



  • 89 € P.P.—POTSDAM ENTDECKEN MIT TOPLAGE NAHE SCHLOSS SANSSOUCI

    3 Tage mit Parken und Frühstück. Alle wichtigen Sehenswürdigkeiten in weniger als 30 Minuten erreichbar: das Holländische Viertel, das Museum Barberini und Schloss Sanssouci.

Die Angebote sind nur in begrenzter Zahl verfügbar.

Sind Sie ein Reisebegeisterter? Werden Sie Club-Mitglied: https://travelzoo.com

Wer sind wir?

Wir, Travelzoo®, sind der Club für Reisebegeisterte. Wir erreichen 30 Millionen Reisende. Club-Mitglieder erhalten Club-Angebote, die von unseren Deal-Experten weltweit verhandelt und sorgfältig geprüft werden. In Zusammenarbeit mit tausenden Reiseanbietern – mit denen wir langjährige Partnerschaften pflegen – erhalten wir Zugang zu unwiderstehlichen Angeboten.

Travelzoo

Unter den Linden 40

10117 Berlin

Pressekontakt:

Natalia Cwierz

+49 30 311 975 20

ncwierz@travelzoo.com 

Logo  - https://mma.prnewswire.com/media/439508/Travelzoo_TZOO_Logo_v3.jpg

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.