NEW YORK, 19. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Cohen Brothers Realty Corporation gibt bekannt, dass der Bauträger und Unternehmer Charles S. Cohen nach mehr als zweijährigem Rechtsstreit den gesamten Restbetrag der von der Fortress Investment Group geltend gemachten Forderung beglichen hat, berichtet David López, Leiter der Rechtsabteilung der Cohen Brothers Realty Corporation. Da die persönliche Verpflichtung von Herrn Cohen zur Begleichung der im Fortress-Urteil festgesetzten Schuld nun vollständig erfüllt ist, ist die Gefahr der Bestellung eines Insolvenzverwalters von Rechts wegen entfallen und gegenstandslos geworden.

Cohen war seit über 20 Jahren Kunde von Fortress, und die zahlreichen Finanzierungen, die sie gemeinsam abgeschlossen haben, waren für beide Seiten über zwei Jahrzehnte hinweg finanziell lohnend. Die Beziehung verschlechterte sich im Januar 2024, als die Cohen Brothers behaupteten, Fortress habe eine Kreditverlängerung für ein von Cohen kontrolliertes Kreditnehmerunternehmen nicht gewährt. In der Folge wurde eine persönliche Bürgschaft von Cohen für den Darlehensbetrag zugunsten von Fortress gerichtlich bestätigt.
„Charles Cohen ist seinen persönlichen Verpflichtungen stets nachgekommen", erklärte López. „Die Begleichung des ausstehenden Betrags aus dem Fortress-Urteil steht im Einklang mit Herrn Cohens Integrität und bestätigt seinen Charakter als ehrbarer Geschäftsmann."
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Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.
Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.
Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.