Bell Integration stellt neuen Markenauftritt vor, um die AI-First-Transformation voranzutreiben

02.07.2026

Die nächste Phase des intelligenten, KI-gestützten Unternehmenswandels vorantreiben

LONDON, 2. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Bell Integration stellt heute einen neuen Markenauftritt vor, der die Rolle des Unternehmens als Technologie- und Transformationspartner mit AI-First-Ansatz widerspiegeln soll und Kunden dabei unterstützt, die zunehmende Komplexität in den Bereichen Digitalisierung, Cloud, Automatisierung und KI zu bewältigen.

Manpreet Gill, CEO Bell Integration

Diese Entwicklung steht für einen erneuerten Fokus darauf, Kunden von der Strategie bis zur Umsetzung schneller voranzubringen, indem KI, Daten und intelligente Betriebsmodelle genutzt werden, um messbare Geschäftsergebnisse zu erzielen.

Manpreet Gill, Geschäftsführer, sagte: „Unternehmen stehen unter beispiellosem Druck, sich zu modernisieren und schnell Mehrwert zu schaffen. KI beschleunigt nicht nur den Wandel; sie definiert auch die Arbeitsweise von Unternehmen neu. Unser Schwerpunkt liegt darauf, Kunden dabei zu unterstützen, Ambitionen in konkretes Handeln zu überführen, indem wir Technologie, Daten und menschliches Fachwissen kombinieren, um spürbare Wirkung zu erzielen. Dieser neue Markenauftritt spiegelt diesen Anspruch sowie unsere Rolle bei der Gestaltung der nächsten Entwicklungsschritte wider."

Bell konzentriert sich darauf, Unternehmen durch integrierte, ergebnisorientierte Lösungen bei ihren dringendsten Herausforderungen zu unterstützen – Einführung von KI, Automatisierung in großem Maßstab, Cyberresilienz, Cloud-Komplexität und Effizienz im Betrieb.

Stuart McMinn, Technikvorstand, fügte hinzu: „Während Unternehmen den Schritt von der Experimentierphase hin zur groß angelegten Einführung von KI vollziehen, ist Bell bestens aufgestellt, um die Lücke zwischen Ambition und Umsetzung zu schließen und praxisnahe Transformation mit hohem Tempo voranzutreiben."

Informationen zu Bell Integration

Bell Integration wurde 1995 gegründet und ist ein AI-First-Unternehmen, bei dem KI-gestützte Innovation im Mittelpunkt steht. Das Unternehmen bringt Partner, Systeme und Ideen zusammen, um intelligentere und anpassungsfähigere Zukunftslösungen für die öffentliche Hand, Wirtschaft und Gesellschaft zu entwickeln. Von Strategie und Daten bis zu praktischer Umsetzungskompetenz ermöglichen die KI-Lösungen und -Dienstleistungen von Bell Unternehmen, die Lücke zwischen ihren KI-Zielen und der Umsetzung in der Praxis zu schließen.

Medienkontakt

Finola Sloyan MCIPR | pr@bell-integration.com | +44 2392 825925

Bell Integration logo

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.