Die Studie Bridge to life" wird auf dem Internationalen Kongress 2026 der Internationalen Lebertransplantationsgesellschaft (ILTS) vom 6. bis 9. Mai 2026 in Genf, Schweiz, als bahnbrechende klinische Studie vorgestellt
DULUTH, Ga., 11. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Eine erstmalig durchgeführte globale Multicenterstudie hat den ersten internationalen Referenzrahmen für pädiatrische Lebertransplantationen (PLT) geschaffen, der einen lang erwarteten Referenzrahmen für Morbidität, Komplikationen, Transplantatüberleben und Empfängerergebnisse in verschiedenen pädiatrischen Transplantationspopulationen weltweit darstellt.

Diese bahnbrechende klinische Studie, die auf dem internationalen Kongress der International Liver Transplantation Society (ILTS) 2026 in Genf, Schweiz, vorgestellt wurde, befasst sich mit einem der größten ungedeckten Bedürfnisse in der pädiatrischen Transplantation: das Fehlen von weltweit standardisierten Ergebnismaßstäben für die Transplantatauswahl, die Risikostratifizierung und die Qualitätsbewertung nach der Transplantation. Weitere Einzelheiten finden Sie unter und hier für die Zusammenfassung.
Unter der Leitung von Sapana Verma, MD, PhD, und unter der Mentorschaft von Prof. Andrea Schlegel von der Cleveland Clinic analysierte die Studie primäre pädiatrische Lebertransplantationen, die zwischen 2000 und 2024 in neun großen Transplantationszentren in Nordamerika, Asien, Europa, Südamerika und Afrika/Nahost durchgeführt wurden.
"Weltweit anerkannte Benchmark-Standards für die pädiatrische Lebertransplantation haben bisher gefehlt", so Dr. Verma. "Unser Ziel war es, internationale Referenzstandards für Morbidität und Überleben nach einer pädiatrischen Lebertransplantation festzulegen und einen datengestützten Entscheidungsrahmen für die Transplantatauswahl in heterogenen pädiatrischen Untergruppen zu entwickeln."
Die Benchmark-Kohorte wies eine deutlich geringere Hauptmorbidität, weniger Nieren-, Gefäß- und Gallenkomplikationen sowie eine kürzere Verweildauer auf der Intensivstation und im Krankenhaus auf. Wichtig ist, dass das Benchmarking-Modell eine robuste Differenzierung der Ergebnisse in heterogenen pädiatrischen Populationen ermöglichte, wodurch eine skalierbare Plattform für die künftige globale Qualitätsbewertung und risikoadjustierte Ergebnisanalyse geschaffen wurde.
Die Forscher planen, die Arbeit auf eine multizentrische Kohorte von ≥10.000 Empfängern auszudehnen, um endgültige globale Referenzstandards festzulegen und die Ergebnisschwellenwerte für Alter, Gewicht, Ätiologie der Lebererkrankung, Transplantattyp und kombinierte Risikoprofile der Empfänger zu validieren.
"Diese Arbeit ist sehr wichtig, weil es in der pädiatrischen Transplantation bisher keine standardisierten Referenzpunkte gab wie in der Erwachsenentransplantation", sagte Don Webber, Präsident und CEO von Bridge to Life Ltd. "In dem Maße, wie sich das Feld in Richtung einer präzisen Transplantatbeurteilung, einer Bewertung der Lebensfähigkeit und optimierter Erhaltungsstrategien wie der hypothermen Sauerstoffperfusion (HOPE) entwickelt, werden robuste Benchmark-Standards unerlässlich. Diese Referenzstandards helfen nicht nur zu definieren, wie Erfolg aussieht, sondern auch, wie wir den Zugang zu sicheren Transplantationen für mehr pädiatrische Patienten weltweit verbessern können."
Die Forschung mit dem VitaSmart™ Hypothermic Oxygenated Perfusion (HOPE)-System von Bridge to Life hat gezeigt, dass HOPE bei der Lebertransplantation in der Pädiatrie sicher und effektiv ist, was die wachsende Rolle der maschinellen Perfusion und der lebensfähigkeitsorientierten Entscheidungsfindung in dieser hochspezialisierten Patientengruppe unterstützt.
Da sich die pädiatrische Transplantation in Richtung einer individuelleren Transplantatauswahl und eines breiteren Einsatzes fortschrittlicher Konservierungstechnologien bewegt, bilden diese neu festgelegten Benchmark-Standards eine wichtige Grundlage für die nächste Generation klinischer Entscheidungen. Während Benchmarking definiert, was erreichbar ist, bieten fortschrittliche Erhaltungsstrategien wie HOPE einen vielversprechenden Weg, um Transplantate mit höherem Risiko näher an die Benchmark-Ergebnisse heranzuführen.
Informationen zu Bridge to Life™ Ltd
Bridge to Life™ Ltd ist ein globaler Innovator von Technologien und Lösungen zur Organkonservierung und bietet erstklassige Produkte wie Belzer UW®, EasiSlush® und das VitaSmart™ Hypothermic Oxygenated Perfusion System an. Mit einem starken Fokus auf Produktqualität, Innovation und Zugänglichkeit bedient das Unternehmen weltweit führende Transplantationszentren und Organbeschaffungsorganisationen und arbeitet mit ihnen zusammen.
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Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.