FRANKFURT, Deutschland, 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Avinox, das Unternehmen, das integrierte Technologien für die nächste Generation von Elektrofahrrädern entwickelt, hat den Eurobike Award 2026 für sein intelligentes Herzfrequenz-Steuerungssystem erhalten. Diese neue Funktion der Avinox Ride App passt die Tretunterstützung des von Avinox angetriebenen Fahrrads an die Herzfrequenz an und sorgt so dafür, dass Fahrer:innen in einer festgelegten Herzfrequenzzone bleiben.

Die Eurobike Awards zeichnen Unternehmen aus, die Mobilität durch Innovation neu definieren und die Bedürfnisse der Nutzer:innen an erste Stelle setzen. Die Auszeichnungen werden von einer unabhängigen Fach-Jury aus den Bereichen Fahrrad, Mobilität und Design vergeben, sodass beim Auswahlprozess ein hohes Maß an Fachkompetenz und Glaubwürdigkeit gewährleistet ist.
Zur Jury der Awards 2026 gehörten Branchengrößen wie Hanka Kupfernagel, eine der erfolgreichsten deutschen Radsportlerinnen, Jan-Willem van Schaik, Chefredakteur von Bike Europe, und Nils Holger Moormann, ein mehrfach preisgekrönter Designer und Art Director. Mit ihrer Expertise in den Bereichen Design, Radsport und Produktentwicklung nahm die Jury eine umfassende 360-Grad-Bewertung der nominierten Produkte vor.
Das „Heart Rate Control System" des E-Bike-Antriebsherstellers Avinox verbindet das E-Bike mit einem Herzfrequenzmesser und ermöglicht es, die Motorunterstützung so zu steuern, dass die Herzfrequenz des Fahrers in einem gewählten Zielbereich bleibt. Die Jury bewertet diese Lösung als eine echte Innovation, die über herkömmliche Unterstützungsmodi hinausgeht. Sie sieht Potenzial sowohl im Leistungs- und Fitnessbereich als auch bei gesundheitsbezogenen Anwendungen. Die Jury betonte: „Eine Motorunterstützung, die auf physiologischen Echtzeit-Signalen wie der Herzfrequenz statt auf Daten von Leistungsmessern basiert, könnte einen echten Wendepunkt darstellen."
„Avinox freut sich sehr über die Auszeichnung durch die Jury des Eurobike Awards in der Kategorie Digitale Lösungen für das Avinox intelligente Herzfrequenz-Steuerungssystem", so Ferdinand Wolf, Product Experience Director bei Avinox. „Wir wissen, dass unsere Fahrerinnen und Fahrer ihre Gesundheit priorisieren, und diese Funktion ermöglicht es, dass ihre Fahrradtouren ein aktiver Bestandteil ihres Fitnessprogramms sind. Diese Auszeichnung steht für die Anerkennung der Branche für das Engagement von Avinox, das Fahrerlebnis für jeden Fahrertyp auf ein neues Niveau zu heben, und zeigt zugleich die Innovationskraft in der Fahrradindustrie."
Die auf der Herzfrequenz basierenden Bereichsanpassungen von Avinox unterstützen die individuellen Gesundheits- und Fitnessziele der Fahrer:innen – von der Steuerung der Trainingsintensität und Gewichtsreduktion bis hin zur Verbesserung der Fahrleistung. Durch das Koppeln eines Herzfrequenzmessgeräts per Bluetooth passt das Avinox System den Grad der Tretunterstützung automatisch an, um den Fahrer:innen innerhalb des gewählten Herzfrequenzbereichs (BPM) zu halten. Steigt die Herzfrequenz über den Zielbereich hinaus, erhöht die Antriebseinheit die Unterstützung, um die Belastung für die Fahrer:innen zu reduzieren; liegt die Herzfrequenz hingegen unter dem Zielbereich, wird die Unterstützung verringert, sodass die Fahrer:innen ihre eigene Leistung und ihren Einsatz erhöhen müssen.
Es gibt eine Reihe von Zielen, an denen Fahrer:innen diesen Bereich ausrichten können:
Besuchen Sie Avinox auf der Eurobike
Eurobike-Besucher können das intelligente Herzfrequenz-Steuerungssystem am Avinox-Stand erleben und ausprobieren:
Halle 12, Stand B98
Ort: Messe Frankfurt am Main
Termine und Öffnungszeiten: noch am 26. und 27. Juni, 9:00–18:00 Uhr
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: pr@avinox-ebike.com
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Website: www.avinox-ebike.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.