Atbash startet auf Chromia, um überprüfbare, benutzergesteuerte KI-Systeme zu ermöglichen

04.04.2026

Das neue Plugin lässt sich in OpenClaw integrieren und bietet eine transparente Kontrollschicht für KI-Anwendungen, die die Einhaltung von Unternehmensrichtlinien und das Risikomanagement unterstützt

STOCKHOLM, 4. April 2026 /PRNewswire/ -- Chromia by Chromaway AB stellt Atbash vor, ein für OpenClaw entwickeltes Plugin für das Management von Agentenstatus und Richtlinien (SPM). Atbash basiert auf Chromia und führt eine überprüfbare Kontrollschicht für KI-gesteuerte Anwendungen ein, die es Entwicklern ermöglicht, in Echtzeit zu definieren, durchzusetzen und zu überprüfen, wie Agenten mit Tools, Daten und externen Systemen interagieren.

Atbash wurde für die direkte Zusammenarbeit mit OpenClaw entwickelt und ermöglicht es Entwicklern, KI-Systeme zu erstellen, die nicht nur leistungsstark, sondern auch geregelt, überprüfbar und auf die Anforderungen des Unternehmens abgestimmt sind. Da die Einführung von KI immer schneller voranschreitet, führen zunehmend autonome Systeme Aktionen aus, treffen Entscheidungen und koordinieren Arbeitsabläufe, wobei nur begrenzt Einblick in die Entstehung der Ergebnisse besteht. Dies führt zu wachsenden Herausforderungen in Bezug auf Kontrolle, Nachverfolgbarkeit und Rechenschaftspflicht.

Atbash begegnet diesen Herausforderungen durch die Einführung einer überprüfbaren Kontrollschicht, in der Entscheidungen, Validierungen und die Durchsetzung von Richtlinien transparent verwaltet und unabhängig überprüft werden können. Integriert in OpenClaw und koordiniert über Clawchain ermöglicht es Entwicklern, festzulegen, wie KI-gesteuerte Aktionen geregelt, validiert und aufgezeichnet werden, und unterstützt so kontrolliertere und überprüfbare KI-Implementierungen.

Jede Interaktion innerhalb von Atbash, einschließlich Entscheidungspunkte, Regeldurchsetzung und Ergebnisse, kann als unveränderliches On-Chain-Ereignis aufgezeichnet werden. Dadurch entsteht ein überprüfbarer Prüfpfad, der Transparenz, Rechenschaftspflicht und unabhängige Verifizierung unterstützt und den Erwartungen von Unternehmen hinsichtlich Erklärbarkeit und Compliance entspricht.

„KI-Fähigkeiten sind nicht mehr der Engpass – Kontrolle, Rechenschaftspflicht und Vertrauen sind es", sagte Perelman, CEO bei Chromaway. „Durch den Einsatz von Atbash Agentic SPM können Entwickler KI-Anwendungen erstellen, bei denen Entscheidungen durch transparente und überprüfbare Frameworks geregelt werden."

Dieser Ansatz unterstützt die sich abzeichnenden Erwartungen von Unternehmen und Regulierungsbehörden an die KI-Governance, einschließlich der Notwendigkeit von Rückverfolgbarkeit, Überprüfbarkeit und strukturierter Aufsicht. Durch die Einführung einer überprüfbaren Kontrollschicht innerhalb des Entwicklungsworkflows ermöglicht Atbash den Betrieb von KI-Systemen in kontrollierten Umgebungen statt in undurchsichtigen Prozessen.

Neben der Governance trägt Atbash auch zur Netzwerkaktivität auf Chromia bei. Durch die Aufzeichnung von Benutzerinteraktionen und Entscheidungsabläufen in der Blockchain wird die Anwendungsnutzung in messbare, überprüfbare Transaktionsaktivitäten umgewandelt, was die Rolle von Chromia als Infrastruktur für KI-Anwendungen in der realen Welt stärkt.

Die erste Version von Atbash Agentic SPM steht Entwicklern, die auf Chromia über OpenClaw entwickeln, ab Ende April 2026 zur Verfügung.

Entdecken Sie mehr unter chromia.com

Medienkontakt:

Goh Yeou Jie

yeoujie.goh@chromia.com

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Niederlage für Kläger: Kein Schadenersatz wegen behauptetem Kontrollverlust über Meta-Daten

09.04.2026

Das Landgericht Ellwangen hat eine Klage gegen die irische Tochtergesellschaft des Meta-Konzerns abgewiesen und damit die Übermittlung von Facebook- und Instagram-Daten in die USA grundsätzlich gebilligt. Nach Auffassung der Kammer haben Nutzerinnen und Nutzer keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihre personenbezogenen Daten ausschließlich innerhalb Europas gespeichert und verarbeitet werden. Grenzüberschreitende Datenflüsse seien für global konzipierte soziale Netzwerke technisch erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig, heißt es in dem Urteil mit dem Aktenzeichen 3 O 480/24.

Der Kläger hatte verlangt, Meta solle die Übertragung seiner Daten in die USA unterbinden und insbesondere eine mögliche Zugänglichkeit für US-Sicherheitsbehörden ausschließen. Zudem forderte er Schadenersatz wegen eines behaupteten Kontrollverlusts über seine personenbezogenen Informationen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Suche nach anderen Nutzern in einem weltweiten Netzwerk setze zwingend einen internationalen Datenaustausch voraus, der gemäß Datenschutzgrundverordnung zur Erfüllung des mit Meta geschlossenen Nutzungsvertrags erforderlich sei.

Eine zentrale Rolle in der Begründung spielte der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum "EU-US Data Privacy Framework" vom 10. Juli 2023. Die Richter verwiesen darauf, dass dieser Beschluss verbindlich ein angemessenes Datenschutzniveau in den Vereinigten Staaten feststelle. Vor diesem Hintergrund bedürften Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA keiner gesonderten Genehmigung. Damit stützt das Gericht seine Entscheidung ausdrücklich auf den von Brüssel vorgegebenen Rechtsrahmen für transatlantische Datentransfers.

Auch den verlangten immateriellen Schadenersatz sprach das Landgericht Ellwangen dem Kläger nicht zu. Er habe einen konkreten Schaden nicht hinreichend darlegen können, urteilte die Kammer. Das Verfahren macht deutlich, welche Bedeutung der aktuelle EU-Rahmen für Datenübermittlungen in die USA in der gerichtlichen Praxis bereits hat – und dass Nutzer, die sich pauschal gegen die Speicherung und Verarbeitung ihrer Social-Media-Daten außerhalb Europas wenden, in Deutschland derzeit auf erhebliche rechtliche Hürden treffen.