ADGM gibt Zusage der Man Group zum Aufbau einer Präsenz in Abu Dhabi bekannt

08.05.2026

ABU DHABI, VAE, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- ADGM, das internationale Finanzzentrum von Abu Dhabi, gab heute bekannt, dass Man Group plc, eine in London börsennotierte Gesellschaft für alternative Investments mit einem verwalteten Gesamtvermögen von rund 228,7 Milliarden US-Dollar, ihre Zusage zum Aufbau einer Präsenz in Abu Dhabi umsetzt und ihren Antrag auf eine Category-3A-Lizenz eingereicht hat.

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Die Entwicklung spiegelt die kontinuierliche Expansion des Unternehmens im Nahen Osten wider, da es vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung einen strategischen Hub im Emirat aufbauen möchte. Die geplante Präsenz soll in der kommenden Zeit aufgebaut werden und die Beziehungen der Man Group zu regionalen Investoren sowie ihre globale Geschäftspräsenz weiter stärken.

Diese Ankündigung erfolgt vor dem Hintergrund einer anhaltenden Dynamik bei ADGM, das weiterhin führende globale Vermögensverwalter und Gesellschaften für alternative Investments anzieht. In den vergangenen Monaten haben zahlreiche internationale Institutionen, darunter Bain Capital, Barings sowie Hillhouse Investment, Niederlassungen in Abu Dhabi eröffnet und damit die wachsende Rolle des Emirats im Zentrum globaler Kapitalströme unterstrichen.

S.E. Ahmed Jasim Al Zaabi, Vorsitzender von ADGM, sagte: „Die Entscheidung der Man Group, eine Präsenz in Abu Dhabi aufzubauen, spiegelt die Stärke unserer Kapitalmärkte und das große Vertrauen globaler Investoren in die Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate wider. Während Abu Dhabi seine Position als „Capital of Capital" weiter ausbaut, konzentriert sich ADGM weiterhin darauf, führenden internationalen Institutionen Wachstum von Abu Dhabi aus zu ermöglichen, gestützt auf ein vertrauenswürdiges Regulierungsumfeld, erstklassige Infrastruktur und Zugang zu langfristigem Kapital. Wir freuen uns darauf, die erweiterte Präsenz der Man Group in der Region bei ADGM begrüßen zu dürfen."

Robyn Grew, Geschäftsführerin der Man Group, sagte: „Die Man Group betrachtet Abu Dhabi seit langem als eines der dynamischsten Finanzzentren der Welt, und die Einreichung unseres Antrags auf eine Category-3A-Lizenz markiert einen wichtigen Meilenstein in unserem Engagement für die Region. Unsere Beziehung zu Abu Dhabi reicht weit zurück, von unserer Mitwirkung im ursprünglichen Expertenbeirat von ADGM vor mehr als 10 Jahren bis hin zu den starken, über Jahrzehnte gewachsenen Partnerschaften, die wir mit versierten lokalen Kapitalallokatoren in den Bereichen Investment, Forschung und Wissensaustausch aufgebaut haben. Wir freuen uns darauf, einen Hub aufzubauen, der nach unserer Erwartung mit der Zeit Vertrieb, Investment und Handel umfassen wird."

Der Aufbau der Präsenz der Man Group stärkt die Position Abu Dhabis als führendes internationales Finanzzentrum für Vermögensverwaltungs- und Investmentgesellschaften weiter. ADGM verzeichnet weiterhin starkes Wachstum: Das verwaltete Vermögen stieg 2025 um 36 %, und es bestehen mehr als 12 000 aktive Lizenzen. Dies unterstreicht das anhaltende Vertrauen globaler Investoren in sein Ökosystem.

Während ADGM sein Ökosystem in den Bereichen Hedgefonds, Private Capital und quantitative Strategien ausbaut, stärkt es weiterhin Abu Dhabis Stellung als „Capital of Capital" und als wichtige Drehscheibe, die globale Kapitalströme zwischen Asien, Europa und dem Nahen Osten verbindet.

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Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.